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Weiterbildungsausweis SSO für Allgemeine Zahnmedizin

Der Weiterbildungsausweis SSO für Allgemeine Zahnmedizin bürgt für Qualität, Kompetenz und Erfahrung und wird von der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO verliehen. Alle sieben Jahre wird überprüft, ob die Inhaberin / der Inhaber dieser Auszeichnung der anspruchsvollen Weiterbildungspflicht nachgekommen ist.

Hochwertige Fortbildungen beeinflussen die zahnärztliche Tätigkeit von Dr. Sandra Luso und Dr. Christian Bühler und kontinuierliche Weiterbildungen sind für sie eine Selbstverständlichkeit. So erstaunt es nicht, dass beide von der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO mit dem Weiterbildungsausweis SSO für Allgemeine Zahnmedizin ausgezeichnet wurden.

Die SSO verleiht Zahnärztinnen und Zahnärzte den Weiterbildungsausweis SSO für Allgemeine Zahnmedizin, wenn diese eine mindestens dreijährige, strukturierte Nachdiplomausbildung an einer zahnmedizinischen Universitätsklinik oder einer SSO-zertifizierten Weiterbildungspraxis vorweisen können.

Ziel der Weiterbildung ist es, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt Kenntnisse und Fähigkeiten auf allen Gebieten der allgemeinen Zahnmedizin vertieft und erweitert. Entsprechend bürgt diese Auszeichnung für eine grosse Erfahrung in allen wichtigen Tätigkeitsfeldern der allgemeinen Zahnmedizin. Die Wissensbereiche umfassen zahnmedizinischen Kompetenzen in Restaurativer und Rekonstruktiver Zahnmedizin (Zahnerhalt und Zahnersatz), in Parodontologie (Zahnfleischerkrankungen), oraler Chirurgie, Implantologie und in weiteren zahnärztlichen Fachgebieten aber auch in Allgemeiner Medizin sowie in Praxisadministration und Betriebsführung. Weitere Informationen zum "Weiterbildungsausweis SSO für Allgemeine Zahnmedizin" finden Sie auf der Website des Büros für zahnmedizinische Weiterbildung.

Alle sieben Jahre muss die Inhaberin / der Inhaber des Weiterbildungsausweises belegen, dass ihr / sein Wissen – über die generelle Fortbildungsflicht hinaus – durch regelmässige Fortbildungen in allen Bereichen der Zahnmedizin auf dem neuesten Stand gehalten wird, ansonsten wird die Auszeichnung entzogen.

Durch die Rezertifizierung von Dr. Christian Bühler durch die SSO im November 2024 für weitere sieben Jahre haben Sie Gewähr, in unserer Praxis kompetent, umfassend und auf dem aktuellen Stand des Wissens betreut zu werden.